Die Kosten im Waldschlösschen

Preisliste als PDF

Die aktuellen Preise vom Waldschlösschen können Sie sich unter diesem Link → als PDF-Datei ansehen, herunterladen und ausdrucken. (Das PDF öffnet sich in einem neuen Fenster.)

Zuzahlung der Pflegekasse

Vor Einzug sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse gestellt haben. Wenn Sie den Antrag schon gestellt haben, aber noch keine Pflegestufe festgelegt wurde, dann teilen Sie der Pflegekasse rechtzeitig mit, wann Sie in unser Haus einziehen werden. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) wird dann die Begutachtung bei uns vornehmen.

Pflegewohngeld

Das Pflegewohngeld dient der teilweisen oder vollständigen Übernahme der im Pflegesatz enthaltenen Investitionskosten. Es muss dazu mindestens die Pflegestufe I vorliegen. Außerdem darf die Bewohnerin oder der Bewohner nicht in der Lage sein, die anfallenden Heimkosten aus ihren/seinen laufenden monatlichen Einkünften (z.B. Renteneinkünfte, Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus vertraglichen Vereinbarungen oder sonstigen Einkünften) zu decken.

Das vorhandene Vermögen darf den Betrag von 10.000 € für Alleinstehende und 15.000 € für Ehepaare oder in Partnerschaften Lebende nicht übersteigen (Stand: 12.12.2014). Das Einkommen oder Vermögen von Angehörigen wird bei der Beantragung des Pflegewohngeldes nicht berücksichtigt.

Der Antrag wird auf Wunsch von uns für Sie gestellt. Wir benötigen dazu von Ihnen eine Reihe von Unterlagen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Pflegewohngeld beantragt werden soll.

Hilfe zur Pflege durch den Kreis Lippe

Da das Einkommen und das Pflegegeld der Pflegekasse zur Finanzierung des stationären Aufenthalts oftmals nicht ausreichen, können die ungedeckten Heimpflegekosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Kreis Lippe oder anderen örtlichen Sozialhilfeträgern übernommen werden. Gerne überreichen wir Ihnen dazu weiterführende Informationen.

Wenn Sie mehr über die Hilfsangebote im Internet erfahren möchten, klicken Sie bitte auf → diesen Link zur Homepage des Kreises Lippe zu gelangen. (Die Seite öffnet sich in einem neuen Fenster.)

Unterstützung und Beratung durch den Pflegestützpunkt Lippe

Eine unabhängige, trägerneutrale und individuelle Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet Ihnen auch der Pflegestützpunkt Lippe.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, klicken Sie bitte auf → diesen Link zur Homepage des Pflegestützpunktes Lippe zu gelangen. (Die Seite öffnet sich in einem neuen Fenster.)

Kosten des persönlichen Bedarfs

Auch wenn die Senioren unseres Hauses eine Vielzahl von Leistungen erhalten, sollten Sie weitere persönliche Kosten in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel:
· Telefonkosten
· Kosmetik und Friseur
· Fußpflege
· Medikamentenzuzahlung
· Zuzahlung bei Krankenfahrten
· Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten
(wenn keine Befreiung vorliegt)
· nicht verordnete Arzneimittel
· GEZ-Gebühr (wenn keine Befreiung vorliegt)
· Taxifahrten
· Fahrten zu Ärzten
· Aufwendungen für persönliche Einkäufe
· Kosten für eigene Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
· der kostenpflichtige Kabelanschluss
· die chemische Reinigung von Wäsche

Foto Vorderansicht Haus Waldschloesschen Logo Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Logo Lebensqualitaet im Altenheim
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